Hauptausschuss

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"Der Hauptausschuss bestimmt die landesweiten Leitlinien, Ziele und Aufgaben der Tätigkeit des Bayerischen Jugendrings sowie Schwerpunkte der Tätigkeit auf Landesebene. Er enscheidet über alle, den BJR als Gesamtorganisation betreffenden, grundlegenden Fragen und Belange als oberster Organ." (§ 29 Abs. 1, BJR-Satzung)

Der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings tritt zweimalch jährlich - im Frühjahr und im Herbst - zu dreitägigen Sitzungen zusammen.


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Anträge an den Hauptausschuss