Leitsätze
der BJR-Geschäftsstelle, des Instituts für Jugendarbeit des Bayerischen Jugendrings sowie für das Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch (Tandem)
In diesen Leitsätzen definieren die Mitarbeiter/innen des Bayerischen Jugendrings auf Landesebene im Einvernehmen mit dem Landesvorstand ihre grundlegenden Leitsätze für ihre Tätigkeit. Sie werden damit auch für andere Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit transparent gemacht. Die Leitsätze sind Maßstäbe des Handelns nach Innen und Außen.
Die Geschäftsstelle und das Institut für Jugendarbeit des Bayerischen Jugendrings sind eingerichtet "zur Erledigung der anfallenden Arbeiten" (BJR-Satzung, § 3) des Bayerischen Jugendrings auf Landesebene. Sie sind tätig auf der Grundlage der Satzung des BJR und im Rahmen der Beschlüsse seiner Gremien.
(Weitere Grundlagen sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das Bayerische Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG) sowie die Rechtsverordnung vom 23.06.1993 und das Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung in seiner jeweiligen Fassung.)
Die Geschäftsstelle und das Institut für Jugendarbeit sind tätig für die Gesamtorganisation Bayerischer Jugendring mit ihren 103 Gliederungen und über 500 Mitgliedsorganisationen ebenso wie für andere freie und für die öffentlichen Träger der Jugendarbeit in Bayern auch im Rahmen übertragener Staats- und Landesjugendamtsaufgaben.
Tandem ist - im Auftrag des Bundes und der Freistaaten Bayern und Sachsen (in enger Zusammenarbeit mit Tandem Pilsen) - bundesweit tätig für alle im deutsch-tschechischen Jugendaustausch tätigen Organisationen und Institutionen.
Die Geschäftsstelle, das Institut und Tandem erfüllen wesentliche Funktionen wie Information, Beratung, Fortbildung und Service sowie Förderung und Weiterentwicklung von Jugendarbeit.
