Jungen- und Männerarbeit

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„Alles männlich!?“ Fachprogramm
Jungen- und Männerarbeit
Förderung von Aktivitäten der Jugendarbeit zum Thema „Jungenarbeit“ und „Geschlechtsreflektierte Arbeit mit Jungen“ aus dem Kulturfonds  2009 – 2012 der Bayerischen Staatsregierung

Kurzbeschreibung

Was?
Gefördert werden z.B.:
• Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten in Form
  von „Jungenarbeit" zur Sensibilisierung der
  Wahrnehmung der eigenen Geschlechterrolle,
• Auseinandersetzung mit Jungen über
  spezifische Lebenslagen von Jungen
  (z.B. Homosexualität, Migranten) durch
  Methoden der „Jungenarbeit",
• Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten der
  „Jungenarbeit" zur Auseinandersetzung mit
  spezifischen Themenstellungen wie z.B. Sucht,
  Gewalt, Sexualität, Gesundheit,
• Spezielle Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten
  der „Jungenarbeit“ zur Entwicklung von
  alternativen Lebensentwürfen im Übergang
  von Schule zum Beruf,
• Erprobung neuer innovativer Ansätze, um
  das Thema „Jungenarbeit" nachhaltig in der
  Jugendarbeit zu verankern,
• Maßnahmen zur Qualifizierung von haupt- und
  ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und 
  Mitarbeitern   im Bereich   „Jungenarbeit",
• Maßnahmen zur Qualifizierung von haupt- und
  ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und 
   Mitarbeitern im Bereich 
  „Geschlechtsreflektierte Arbeit mit Jungen",
• Angebote mit Jungen und jungen Männern
  durch haupt- und ehrenamtliche
  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der
  „Geschlechtsreflektierten Arbeit mit Jungen“.
• Förderung von regionalen und örtlichen
  Netzwerken zur Vernetzung und Verstetigung
  von Angeboten zum Thema „Jungenarbeit"

Für wen?
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen  Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen, die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings, anerkannte Jugendbildungsstätten und die Kommunale Jugendarbeit. Ebenfalls antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendarbeit sowie öffentliche Träger der Jugendarbeit, soweit sich der Antrag auf deren Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder deren Streetwork/Mobile Jugendarbeit bezieht.

Wie?
Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den notwendigen weiteren Unterlagen direkt beim Bayerischen Jugendring einzureichen. Bei Einzelmaßnahmen spätestens 6 Wochen, bei Projekten spätestens 12 Wochen vor Beginn.  

Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.

Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten.


Ansprechpartner

Fragen zu Antragstellung, Antragsberechtigung,
Ausgaben und Finanzierung:
Andrea Sauer
Tel.  089 51458-71
Fax  089 51458-88
E-Mail: sauer.andrea@bjr.de


Fragen zur Konzeption und Inhalt:
Martin Windisch
Tel   089 51458-68
Fax  089 51458-88
E-Mail: windisch.martin@bjr.de


Richtlinien

Richtlinien.pdf
Stand 17.12.2009


Formulare

Antrag
Stand: 20.04.2010

Verwendungsnachweis
Stand 20.04.2010

 

Weitere Informationen

ANBest-P
PDF 124 KB
Stand 01.01.2010