„Alles männlich!?“ Fachprogramm
Jungen- und Männerarbeit
Förderung von Aktivitäten der Jugendarbeit zum Thema „Jungenarbeit“ und „Geschlechtsreflektierte Arbeit mit Jungen“ aus dem Kulturfonds 2009 – 2012 der Bayerischen Staatsregierung
Kurzbeschreibung
Was?
Gefördert werden z.B.:
• Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten in Form
von „Jungenarbeit" zur Sensibilisierung der
Wahrnehmung der eigenen Geschlechterrolle,
• Auseinandersetzung mit Jungen über
spezifische Lebenslagen von Jungen
(z.B. Homosexualität, Migranten) durch
Methoden der „Jungenarbeit",
• Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten der
„Jungenarbeit" zur Auseinandersetzung mit
spezifischen Themenstellungen wie z.B. Sucht,
Gewalt, Sexualität, Gesundheit,
• Spezielle Maßnahmen, Projekte und Aktivitäten
der „Jungenarbeit“ zur Entwicklung von
alternativen Lebensentwürfen im Übergang
von Schule zum Beruf,
• Erprobung neuer innovativer Ansätze, um
das Thema „Jungenarbeit" nachhaltig in der
Jugendarbeit zu verankern,
• Maßnahmen zur Qualifizierung von haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Bereich „Jungenarbeit",
• Maßnahmen zur Qualifizierung von haupt- und
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Bereich
„Geschlechtsreflektierte Arbeit mit Jungen",
• Angebote mit Jungen und jungen Männern
durch haupt- und ehrenamtliche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der
„Geschlechtsreflektierten Arbeit mit Jungen“.
• Förderung von regionalen und örtlichen
Netzwerken zur Vernetzung und Verstetigung
von Angeboten zum Thema „Jungenarbeit"
Für wen?
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen, die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings, anerkannte Jugendbildungsstätten und die Kommunale Jugendarbeit. Ebenfalls antragsberechtigt sind anerkannte freie Träger der Jugendarbeit sowie öffentliche Träger der Jugendarbeit, soweit sich der Antrag auf deren Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder deren Streetwork/Mobile Jugendarbeit bezieht.
Wie?
Förderanträge sind auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den notwendigen weiteren Unterlagen direkt beim Bayerischen Jugendring einzureichen. Bei Einzelmaßnahmen spätestens 6 Wochen, bei Projekten spätestens 12 Wochen vor Beginn.
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderungsfähigen Kosten.
Ansprechpartner
Fragen zu Antragstellung, Antragsberechtigung,
Ausgaben und Finanzierung:
Andrea Sauer
Tel. 089 51458-71
Fax 089 51458-88
E-Mail: sauer.andrea@bjr.de
Fragen zur Konzeption und Inhalt:
Martin Windisch
Tel 089 51458-68
Fax 089 51458-88
E-Mail: windisch.martin@bjr.de
Richtlinien
Richtlinien.pdf
Stand 17.12.2009
Formulare
AntragStand: 20.04.2010
Verwendungsnachweis
Stand 20.04.2010
Weitere Informationen
ANBest-P
PDF 124 KB
Stand 01.01.2010
