Fachprogramm Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung
Kurzbeschreibung
Was
Gefördert werden niederschwellige Maßnahmen und Projekte die die Integration und Selbstorganisation ausländischer Kinder und Jugendlicher und Kinder und Jugendlicher aus Zuwandererfamilien in die Kinder- und Jugendarbeit fördern.
Für wen
Antragsberechtigt sind die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und Initiativen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (auch ohne öffentliche Anerkennung), sowie öffentliche Träger und öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit jeweils bei Kooperationsprojekten mit diesen Jugendorganisationen.
Wie
Förderanträge sind dem Bayerischen Jugendring über den örtlichen Stadt- oder Kreisjugendring oder den Bezirksjugendring oder über den zuständigen Landesverband spätestens 6 Wochen (Einzelmaßnahmen), bei Projekten 3 Monate vor Beginn vorzulegen.
Es können nur solche Maßnahmen und Projekte gefördert werden, mit denen vor der Erteilung der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, es sei denn, dass der vorzeitige Vorhabensbeginn ausdrücklich genehmigt wurde
Ansprechpartner/-innen im BJR
Inhaltliche Fragen
Helene Düll
Tel.: 089 51458-41
Fax: 089 51458-74
E-Mail: duell.helene@bjr.de
Verwaltungsmäßige Abwicklung:
Inge Klauda-Dill
Tel.: 089 51458-29
Fax: 089 51458-88
E-Mail: klauda-dill.inge@bjr.de
Richtlinien
Richtlinien
PDF-Dokument - 70 KB
Formulare
Antrag - Maßnahmen und Aktivitäten
Excel-Tabelle
Dokument - 80 KB
Verwendungsnachweis
Excel-Tabelle
Dokument - 82 KB
Weitere Informationen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung (ANBerst-P), Stand 01.01.2010
PDF, 139 KB
